Kostenübernahme

ABRECHNUNGSGRUNDLAGE

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH, Ziffer 19). 

 

ZUSATZVERSICHERUNG

Einige private Krankenzusatzversicherungen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz. Daher ist es in den meisten Fällen empfehlenswert, eine Heilpraktiker- bzw. Psychotherapie-Zusatzversicherung abzuschließen, bevor die Therapie beginnt. Eine Kostenübernahme für eine Psychotherapie durch gesetzliche Krankenkassen gibt es nach dem Heilpraktikergesetz normalerweise nicht. 

 

ANTRAG AUF KOSTENÜBERNAHME

Sie sollten sich vor Antritt der Behandlung mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen. Klären Sie, ob Ihre Krankenkasse die Kosten für Heilpraktikerbehandlungen im Bereich Psychotherapie übernimmt. Manche Krankenkassen erstatten die Kosten nach Rechnungsstellung zurück. Ich helfe Ihnen gerne, wenn Sie hierzu Fragen haben.

 

HONORARKOSTEN

Sie tragen die Honorarkosten selbst, wenn keine Kostenübernahme seitens Ihrer Krankenkasse besteht. Das Honorar zahlen Sie direkt an mich. Das Risiko der Rückerstattung liegt bei Ihnen.

 

PRIVATE FINANZIERUNG

Die private Finanzierung der Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz hat einige Vorteile gegenüber der Finanzierung durch die gesetzliche Krankenkasse:

  • freie Therapeutenwahl
  • freie Wahl der Methode
  • Häufigkeit und Behandlungsdauer werden selbst bestimmt
  • keine langen Wartezeiten
  • Behandlung nicht aktenkundig
  • Unterstützung trotz Sperrfrist (beispielsweise aufgrund von Therapieabbruch oder bereits abgeschlossener Therapie)

Ich bin nicht an kassenärztliche Vorschriften wie Methoden, Berichterstattung und Dauer gebunden. 

 


ANNEKE HÖPNER

Heilpraktikerin für Psychotherapie, Kinder- & Jugendcoach, Logopädin

 

PRAXIS FEHMARN | Landkirchener Weg 31 | 23769 Burg auf Fehmarn

 

Logopädie: 04371 - 50 31 50 | 0160 441 41 87 
Psychotherapie: 0160 441 41 87 

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