Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH, Ziffer 19).
Einige private Krankenzusatzversicherungen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz. Daher ist es in den meisten Fällen empfehlenswert, eine Heilpraktiker- bzw. Psychotherapie-Zusatzversicherung abzuschließen, bevor die Therapie beginnt. Eine Kostenübernahme für eine Psychotherapie durch gesetzliche Krankenkassen gibt es nach dem Heilpraktikergesetz normalerweise nicht.
Sie sollten sich vor Antritt der Behandlung mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen. Klären Sie, ob Ihre Krankenkasse die Kosten für Heilpraktikerbehandlungen im Bereich Psychotherapie übernimmt. Manche Krankenkassen erstatten die Kosten nach Rechnungsstellung zurück. Ich helfe Ihnen gerne, wenn Sie hierzu Fragen haben.
Sie tragen die Honorarkosten selbst, wenn keine Kostenübernahme seitens Ihrer Krankenkasse besteht. Das Honorar zahlen Sie direkt an mich. Das Risiko der Rückerstattung liegt bei Ihnen.
Die private Finanzierung der Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz hat einige Vorteile gegenüber der Finanzierung durch die gesetzliche Krankenkasse:
Ich bin nicht an kassenärztliche Vorschriften wie Methoden, Berichterstattung und Dauer gebunden.